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Fahrzeugrückgabe Ihres Abo Renault

Damit die Fahrzeugrückgabe problemlos läuft haben wir hier genau definiert, wann es sich um Gebrauchsspuren handelt und wann um einen Versicherungsfall.

Bei Kündigung Ihres Auto Abos geben Sie Ihr Fahrzeug zum Kündigungstermin ab. Bei der Fahrzeugrückgabe wird das Auto gemeinsam sachgemäß auf Gebrauchsspuren inspiziert. Klar ist, dass das Auto nicht mehr neu, sondern benutzt ist. Deshalb wollen wir schon von vorneherein klar regeln, was Schäden oder kleine Gebrauchsspuren sind und was dagegen schlicht normale Abnutzung ist. In Ordnung sind gewöhnliche Gebrauchsspuren, die im Rahmen der üblichen Nutzung und der Kilometerlaufleistung auftreten. Ausgeschlossen sind Spuren oder Schäden, die z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch oder überdurchschnittliche Beanspruchung entstanden sind. Hier die wichtigsten Bauteile – was geht, was nicht:

 

LACKIERUNG

  • checkLeichte Oberflächenkratzer (polierbar), z.B. im Bereich der Türgriffe
  • checkTypische Lackmerkmale durch Waschanlagenbenutzung
  • checkLeichte Steinschläge (nicht bis Grundierung durchgehend), max. 3 Stück an der Fahrerfront
  • notNicht polierbare Kratzer, Verschrammungen mit starkem Lackabrieb
  • notSchäden, die eine Lackierung erforderlich machen
  • notStärkere Steinschläge bis auf die Grundierung
  • notAuffällige Farbunterschiede, z.B. durch unfachmännische Raparaturlackierungen oder Beklebungen

KAROSSERIE

  • notDellen/Beulen > 2 cm Durchmesser, die den Gesamteindruck des Fahrzeugs beeinträchtigen
  • notNicht behobene Unfallschäden, Hagelschäden

VERGLASUNG & BELEUCHTUNG

  • checkSchäden, die die Verkehrssicherheit bzw. Erteilung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) nicht beeinträchtigen
  • notSchäden, typischerweise Steinschläge, Risse, Kratzer, die die Verkehrssicherheit bzw. Erteilung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) beeinträchtigen

STOSSFÄNGER

  • checkLeichter Gummiabrieb auf oder an unlackierten Stoßfängern und Zierleisten, der keine sichtbaren und bleibenden Verformungen zur Folge hatte
  • checkLeichter Lackabrieb, aber nicht bis in den Grundstoffbereich eindringend

Das sollte bei der Rückgabe alles im Fahrzeug sein

Prüfen Sie bitte anhand der Checkliste vor der Rückgabe des Autos, ob Sie alle Unterlagen und das im Lieferumfang enthaltene Zubehör im Auto gelassen haben:

  • checkServiceheft, Bordbuch, Bedienungsanleitung
  • checkZulassungsbescheinigung, Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein)
  • checkVerbandskasten, Warndreieck, Warnweste
  • checkReserverad (falls vorhanden) bzw. Reparaturkit
  • checkNavigations-CD/ -DVD und SD-Card
  • checkBescheinigung über Haupt- und Abgasuntersuchung
  • checkAusgebaute Sitze und Sitzbänke
  • checkFahrzeugzubehör gemäß Lieferung
  • checkSchlüssel
  • checkBordwerkzeug
  • checkGepäckraumabdeckung und Gepäckraumtrennnetz
  • checkSonstige elektronische Datenträger
  • checkAnbaubescheinigung (ABE)



LASSEN SIE KEINE PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDE IM FAHRZEUG!


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